Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen
Die Grüne Fraktion dankt den Motionär*innen für ihren Vorstoss. Die Liegenschaftssteuer in dieser Form ist tatsächlich etwas, was in dieser Form nur noch die Kantone Thurgau und Genf kennen. Über eine Harmonisierung können wir hier also gerne diskutieren.
Die angesprochene Doppelbesteuerung im vorliegenden Fall hat hauptsächlich zur Folge, dass nicht jedes Vermögen gleich besteuert wird. Liegenschaften werden im Unterschied zu anderem Vermögen höher besteuert, da für sie neben den Vermögenssteuern noch Liegenschaftssteuern fällig werden. Bei den Vermögenssteuern wird 1.1 Promille des Verkehrwertes für die einfache Steuer fällig, bei der Liegenschaftssteuer nochmals 0.5 Promille. Bei einem Gesamtsteuerfuss von 264% (der Durchschnitt im Thurgau) fallen so auf Liegenschaften etwa 20% mehr Steuern an als auf das übrige Vermögen. Betrachten wir zusätzlich noch die durchschnittliche Verschuldung von ungefähr 50% und dass die Liegenschaften auf Grund von Abzügen vielleicht zu 75% Prozent als Vermögen besteuert werden, fallen durch die Liegenschaftssteuer etwa 50% mehr Steuern an als für das restliche Vermögen.
Schauen wir uns noch die Vermögenssteuern im nationalen Vergleich etwas genauer an. Gemäss Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung liegt der Thurgau bei der Steuerbelastung auf Vermögen am Rande des unteren Drittels. In der Mehrheit der Kantone liegt die Steuerbelastung auf Vermögen, (je nach Vermögen und familiärer Situation) mindestens 30-50% höher, als im Kanton Thurgau. Mit der vorhin erwähnten 50% höheren Steuer auf Liegenschaften, ist der Kanton Thurgau somit etwa gleich auf oder tiefer als die Mehrheit der Kantone. Einen direkten Standortnachteil für Liegenschaften verursacht die Liegenschaftssteuer im Vergleich mit der Mehrheit der Kantone damit nicht. Zu Beachten ist, dass bei der Vermögenssteuer unterschiedliche Abzüge, je nach familiärer Situation, gemacht werden können, was diesen Vergleich je nach Wert der Liegenschaft nochmals unterschiedlich beeinflussen kann.
Die Grüne Fraktion zeigt sich aber grundsätzlich offen für eine Abschaffung der Liegenschaftssteuer, kann diese ohne eine Kompensation der Steuerausfälle aber nicht mittragen. Heute morgen hatten wir uns gegen eine Steuerfusssenkung von 5% gewehrt, schlussendlich sind es 8% geworden. Die Abschaffung der Liegenschaftssteuer käme einer weiteren Steuerfusssenkung von 2-3% oder einem Fehlen von 15-20 Mio gleich. Ein Ausfall, der die Finanzlage des Kantons noch zusätzlich belasten würde.
Auch die Thurgauer Gemeinden fordern eine Kompensation ihrer Anteile, welche noch vor kurzem erhöht wurden, um Ausfälle aus der Unternehmenssteuerreform abzufedern.
Zum Beispiel mit einer Erhöhung der Vermögenssteuer um 20%, könnte die Doppelbesteuerung ohne Steuerverluste (sowohl für Kanton als auch Gemeinden) abgeschafft werden und die Vermögenssteuer würde sich dem nationalen Median annähern. Das wäre Steuerharmonisierung im doppelten Sinn.
Die Grüne Fraktion lehnt die Motion ohne eine entsprechende Kompensation ab.